| 1. |
Den Anweisungen des Schulungs- und Aufsichtpersonals ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss vom Unterricht. |
| 2. |
Bei Störungen des Hausfriedens und des Unterrichts sowie bei unsachgemässem Umgang
mit dem Ausbildungsmaterial kann ein Ausschluss vom Ausbildungskurs erfolgen. |
| 3. |
Ein Recht auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr besteht nicht. |
| 4. |
Eine Absage vom Praxisunterricht muss 24 Stunden vorher stattfinden. |
| 5. |
Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom praktischen Unterricht ist eine Gebühr von 50,--
EURO an die Wassersportbetriebe LOKAI zu entrichten. |
| 6. |
Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt nur dann, wenn dem Schüler die entsprechenden
Kenntnisse und Fertigkeiten vom Ausbilder bestätigt wurden und sämtliche
Prüfungsunterlagen rechtzeitig zu dem bekannt gegebenen Prüfungstermin vorliegen. |
| 7. |
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung ist eine Gebühr von 50,-- EURO an
die Wassersportbetriebe LOKAI zu entrichten. |
| 8. |
Alle genannten Preise und Gebühren verstehen sich inclusive der geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| 9. |
Im Falle der Vermietung wird eine Kaution in Höhe von 500,-- EURO bei Mietbeginn
fällig. |
| 10. |
Im Schadensfall wird die Kaution bis zur Klärung der Schuldfrage einbehalten. |
| 11. |
Bei Havarien mit der Berufs- oder Sportschifffahrt ist der Mieter verpflichtet, die
Wasserschutzpolizei zu verständigen, sofort bzw. spätestens bei Rückkehr in den
Heimathafen. |
| 12. |
Bei Schadensverursachung durch Selbstverschulden ist der Mieter verpflichtet, sich in
Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung an der Schadensregulierung zu beteiligen. |